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Geschäftsbedingungen

 

aus dem Gastaufnahmevertrag für die Landhäuser der Familie Sanktjohanser

 

  • Landhaus am Arzbach
  • Landhaus Alpinum
  • Dorfhaus
  1. STORNIERUNG
    Bei Stornierung bis 1 Woche vor Reisebeginn sind   90 % des vereinbarten Übernachtungspreis zu bezahlen, bei Stornierung ab 1 Woche vor Reisebeginn sind  100 % des vereinbarten Übernachtungspreis zu bezahlen-- wenn die Wohnung nicht mehr vermietet werden kann. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um im Falle einer Stornierung geschützt zu sein. Wir als Vermieter werden unser Möglichstes tun um die nicht in Anspruch genommene Wohnung anderweitig weiter vermieten. In Ihrem Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Um sich vor den finanziellen Folgen z.B. einer Stornierung zu schützen, können Sie hier die Storno-Versicherung unseres Partners, der Europäische Reiseversicherung AG, abschließen. Bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise aus wichtigem Grund, wie z.B. unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfallverletzung, Tod, werden Ihnen die Stornierungskosten erstattet.
    Buchen Sie hier mit einem Klick auf den Link unseres Partners, der ERV. Sie werden automatisch durch die Buchung geführt und können die Prämie für die Versicherung ganz bequem per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen.
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  2. VERTRAG
    Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt worden ist.
  3. RAUCHEN
    Das Rauchen ist nur auf den Balkonen und dafür ausgewiesenen Plätzen gestattet.
  4. HAUSTIERE
    Aus hygenischen Gründen ist es leider nicht möglich Haustiere mitzubringen.
  5. AN- UND ABREISE
    Am Abreisetag stehen die Wohnungen ab ca. 15.00 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag bis 10.00 Uhr. Gerne können Sie früher anreisen oder später abreisen wenn es möglich ist - setzen Sie sich 1-2 Tage vor Anreise mit uns in Verbindung.
  6. BEZAHLUNG
    Barzahlung oder Vorabüberweisung (bitte Bankdaten anfragen).
  7. SCHÄDEN
    Der Mieter haftet für durch ihn verursachte Schäden am und im Mietobjekt
  8. GERICHTSSTAND
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
  9. Stornierung des Gastgebers durch plötzliche unerwartete Vorkommnisse, ist der Gastgeber nicht verpflichtet eine Ersatzunterkunft zu suchen.

Wir bedanken uns für die Kenntnisnahme der Vertragsbedingungen und stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.